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Gerade auf dem Bausektor gibt es spezielle Herausforderung mit der Lohnverrechnung. Die Vorschriften in diesem Bereich werden immer strenger. Glücklicherweise gibt es mit innovativen Geschäftslösungen auch alternative Angebote, die den Unternehmen die Baulohn Abrechnung erleichtern können. Meist handelt es sich um kompakte Software-Lösungen, die einfach zu verwenden sind. Wer sich in der Lohnverrechnung eines Baubetriebes umhört, bekommt teils Schreckensgeschichten zu hören. Es betrifft all jene Mitarbeiter, die über kein gutes Programm ihre Bauabrechnungen durchführen können. Mit der richtigen Baulohn Software bestünde das Problem nicht, wenngleich die Regeln immer strenger werden.

Software Unterstützung in der Baulohn-Abrechnung

Ein gutes Software Programm wird sich dieser Herausforderungen aber annehmen und Lösungen entwickeln. Insbesondere die hohen Fluktuationen unter den Beschäftigten macht die Lohn- und Gehaltsabrechnung in diesem Gewerbe sehr herausfordernd. Im Baugewerbe hat man es in der Lohn- und Gehaltsverrechnung nicht bloß mit normalen Stundenlöhnen, Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen zu tun. Es kommen auch noch sehr spezielle Regeln, die zusätzlich zu beachten sind. Zum Beispiel ist im Fall des Falles auch ein gesondertes Wochengeld abzurechnen. Meldefristen erschweren die tägliche Arbeit ebenso. Wenn ein Programm all diese Punkte schwerpunktmäßig erfassen kann, wird dies auch zu einer Erleichterung des Mitarbeiters in der Lohnverrechnung führen.

Wem obliegt die Notwendigkeit zur Baulohn-Abrechnung

Die Pflicht zur Baulohn-Abrechnung besteht für alle Soka-pflichtigen Unternehmen. Sie muss zu bestimmten Zeitpunkten durchgeführt werden. Der jeweilige Tarifvertrag bestimmt alle Details. Grundsätzlich sind aber alle gewerblich tätigen Baugewerbe von der Regelung erfasst. Ebenso sind alle baulichen Nebenleistungen von der Pflicht erfasst. Dazu zählen Tätigkeiten wie zum Beispiel die Instandhaltung, die Instandsetzung oder auch das Wegführen von Bauschutt. Sowohl der Hoch- wie auch der Tiefbau sind von der Pflicht erfasst. Treibende Kraft ist die Sozialkasse. Sie führt auch alle Urlaubs- und Lohnausgleichskassen. Wichtig ist jedoch die Tatsache, dass die Sozialkasse nicht gewinnorientiert arbeitet. Es ist das Ziel, auf lange Sicht eine gute Leistung im Sinne der Versicherungsgemeinschaft zu vermitteln. Dafür sind auch bestimmte Beiträge an die Sozialkasse zu überführen. Sie unterliegen einer gesonderten Bemessungsgrundlage und können durch bestimmte Umlagen verändert werden. Als Beispiel ist etwa die Umlage für die Winterbeschäftigung zu nennen. Für die Wintersaison gibt es gesonderte Regelungen.