Um seinen Zahlungsverkehr heute ordnungsgemäß abwickeln zu können, wird ein Girokonto benötigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob man nun Sozialleistungen, Rente, Rechnungen als Selbstständiger, Lohn oder Gehalt oder ähnliches sich überweisen lässt. Ohne ein Girokonto – Lohn & Gehaltskonto für Arbeitnehmer oder Geschäftskonto für Selbstständige, geht heute gar nichts mehr. Denn wenn die Arbeitgeber die Lohnabrechnung erstellen, dann musst der Lohn auf dem jeweiligen Girokonto des Arbeitnehmers überwiesen werden.
Zusätzliche Konten neben dem Girokonto
Neben den Girokonten gibt es natürlich auch noch viele andere Konten:
- Anderkonto oder auch Treuhandkonto genannt
- Fremdwährungskonto
- Sparkonto
- Tagesgeldkonto
- Kautionskonto
Ab wann gibt es Girokonten?
Ab wann genau der bargeldlose Zahlungsverkehr angeboten wurde ist völlig offen, man schätzt, dass ab dem 11 oder 12. Jahrhundert begonnen hatte, allerdings im keinen Vergleich zu heute. Der bargeldlose Zahlungsverkehr war meistens nur regional beschränkt gewesen und somit nicht immer unbedingt effektiv und zielführend.
Was kostet ein Girokonto?
Die Kosten bei einem Girokonto von Banken zu Banken und Sparkassen zu Sparkassen, sehr unterschiedlich ausfallen, die jeweilige AGB, sowie die Preislisten der Banken und Sparkassen regeln dieses. Im Schnitt aber kostet ein privates Girokonto zwischen 7 EUR und 10 EUR, das sind natürlich nur die Kontoführungsgebühren enthalten, nicht aber zusätzliche Kosten wie zum Beispiel eine Überziehung des Girokontos. Die Sparkassen bieten meistens beim privaten Girokonto einen Flat an, hier sind alle monatliche Kosten dann mit inbegriffen.
Geschäftskonten sind allerdings teurer, Geschäftskonten beginnen in der Regel erst ab 15 EUR oder 20 EUR pro Monat, auch sind die Limits für Überweisungen, Lastschriften und sonstigen Buchungen sehr begrenzt im Gegensatz zum privaten Girokonto.
Kontovollmacht vergeben
Ein ganz wichtiges Detail für das Girokonto – auch für andere Arten von Konten, ist natürlich die Kontovollmacht. Wenn der Kontoinhaber verhindert ist – zum Beispiel bei Krankheit oder ähnliches, ist eine Kontovollmacht sinnvoll. Eine Kontovollmacht wird vom Kontoinhaber an einer Vertrauensperson vergeben und dieser Vorgang wird überwiegend direkt bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse angeschlossen.
P-Konto
Sofern man Schulden hat, sollte man sich ein P-Konto bei der Bank oder Sparkasse erstellen oder aber ein bereits vorhandenes Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Das P-Konto schützt bei Kontopfändungen oder bevorstehenden Kontopfändungen den pfändungsfreien Betrag. Somit ist immer garantiert bei einem P-Konto, dass der pfändungsfreie Betrag sich ausgezahlt lassen werden kann.